Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten,

seit dieser Woche besteht für von der Corona-Krise gebeutelten Ausbildungsbetriebe die Möglichkeit, eine Ausbildungsprämie oder andere Förderungen zu beantragen.

Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind.

Es hat die Ziele:

  • Ausbildungsplätze zu erhalten (Ausbildungsprämie)
  • zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen (Ausbildungsprämie plus)
  • Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung)
  • Übernahme bei Insolvenzen zu fördern (Übernahmeprämie)

Für die Förderung kommen KMU infrage, die wie folgt ausbilden:

  • in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen,
  • in Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und/ oder Altenpflegegesetz oder
  • in den praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen, die bundes- und

landesrechtlich geregelt sind.

Hinweis: Als KMU gelten Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Dabei wird die Zahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt.

Unternehmen können nur eine Prämie pro Ausbildungsvertrag erhalten. Sie können die Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ nicht mit Förderungen auf anderen rechtlichen Grundlagen oder nach anderen Programmen des Bundes oder der Länder kombinieren, die die gleiche Zielrichtung oder den gleichen Inhalt haben.

Sie müssen die Förderung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz). Meist sind das die Kammern, zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern.

Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus

Die Ausbildungsprämie fördert KMU, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch gleich viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020 abschließen, wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. Die Prämie besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag.

Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus für zusätzliche Ausbildungsverträge. In diesem Fall beträgt der Zuschuss einmalig 3.000 Euro pro zusätzlichem Ausbildungsvertrag.

Beide Zuschüsse werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.

Voraussetzungen und Antrag

Um die Ausbildungsprämie oder die Ausbildungsprämie plus zu erhalten, muss der Betrieb erheblich von der Corona-Krise betroffen sein. Dafür gelten diese Kriterien:

  • Die Beschäftigten haben in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit gearbeitet oder
  • der Umsatz des Ausbildungsbetriebs ist im April und Mai 2020 im Vergleich zu April und Mai 2019 durchschnittlich um mindestens 60 Prozent eingebrochen. Wurde das Unternehmen nach April 2019 gegründet, gelten November und Dezember 2019 als Vergleichszeitraum.

Zuschuss zur Ausbildungsvergütung

Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der Corona-Krise Kurzarbeit anzeigt, aber einen Arbeitsausfall bei den Auszubildenden vermeidet, können Sie den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten.

Durch die Förderung wird Ihre zusätzliche Anstrengung als Ausbildungsbetrieb bezuschusst, da Sie Ihren Auszubildenden trotz Corona-Krise einen erfolgreichen Berufsabschluss ermöglichen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die trotz Kurzarbeit die Ausbildung regulär fortsetzen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung. Die Förderung wird für jeden Monat gezahlt, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent angezeigt hat.

Voraussetzungen und Antrag

Die Förderung können KMU erhalten, die ihre Auszubildenden nicht in Kurzarbeit schicken und auch bei deren Ausbilderinnen und Ausbildern außerhalb von Zeiten des Berufsschulunterrichts davon absehen. Der Arbeitsausfall muss im Betrieb oder in einer Betriebsabteilung bei mindestens 50 Prozent liegen.

Wenn Ihr Unternehmen Kurzarbeit anzeigt, muss gleichzeitig eine Anzeige bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit erfolgen, dass die Ausbildung fortgesetzt wird. Hat Ihr Unternehmen bereits Kurzarbeit angezeigt, muss es dies unverzüglich nachholen.

Übernahmeprämie

Bildet Ihr Unternehmen Auszubildende aus einem Betrieb weiter aus, der infolge der Corona-Krise insolvent ist, können Sie die Übernahmeprämie für sogenannte Insolvenzlehrlinge beantragen. Der aufnehmende Betrieb erhält die Übernahmeprämie als einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro.

Die Prämie wird nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.

Voraussetzungen und Antrag

Sowohl der Insolvente als auch der Übernahme-Betrieb müssen zu den KMU gehören.

Voraussetzung beim insolventen KMU: Eine pandemiebedingte Insolvenz, das heißt, das Insolvenzverfahren wurde bis zum 31. Dezember 2020 eröffnet und das KMU war vor dem 31. Dezember 2019 gemäß EU-Definition nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Voraussetzung beim Übernahme-KMU: Antragsberechtigt sind KMU aus allen Wirtschaftsbereichen, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen KMU bis zum 31. Dezember 2020 für die Dauer der restlichen Ausbildung übernehmen.

Die entsprechenden Anträge finden Sie unter folgendem Link!

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Steuerkanzlei Grinninger/Tiefenböck

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